Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwägungsdokumentation für die 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof.

 

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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