Beschlussvorlage - 09GV/20/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Doris Dallmann
- Einreicher:
- Dallmann, Doris
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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11.06.2020
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Sachverhalt
Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs.4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Dies ist hier der Fall, die Spende beträgt 1.000, 00 €.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V § 44 Abs.4, Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf