Beschlussvorlage - 09GV/20/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden für die Anschaffung von einem Spielgerät zu:

 

Seltrecht, Viola                                        1.000,00 €

Kessler, Mario                                         1.000,00 €

 

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs.4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Dies ist hier der Fall, die Spende beträgt 1.000, 00 €.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs.4, Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 2.000, 00 €
 

 

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