Beschlussvorlage - 09GV/20/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden zu:

1. 150,00 € von der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz für das Kinderfest am 06. Juni 2020

2. 400,00 € von Herrn Ralf Opitz für das Gemeindezentrum zur Absicherung kultureller

    Veranstaltungen     

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann

die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder

bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung MV § 44 Abs. 4 und Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf 

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 550,00 €

 

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