Beschlussvorlage - 09GV/20/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Voss
- Einreicher:
- Sylvia Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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11.06.2020
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Sachverhalt
Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann
die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder
bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung MV § 44 Abs. 4 und Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf