Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt den beigefügten Medienentwicklungsplan    2020 – 2024 für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burg Stargard. Der Medienentwicklungsplan ist bei Bedarf fortzuschreiben.

 

 

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Sachverhalt

Im Frühjahr 2019 wurden durch eine Grundgesetzänderung die Rahmenbedingungen für den DigitalPakt Schule geschaffen. Der Bund kann seither die Länder und Kommunen finanziell bei der Digitalisierung der Schulen unterstützen. Insgesamt werden fünf Milliarden Euro vom Bund bereitgestellt. Entsprechend der Bemessungsgrundlage der Förderrichtlinie für öffentliche Schulen entfallen – wie nachfolgend dargestellt - auf die Regionale Schule 143.264,00 € und auf die Grundschule „Kletterrose“ 162.558,00 €.

 

 

Regionale Schule

Grundschule „Kletterrose“

 

Grundbetrag je Schule

 

 

50.000,00 €

 

40.000,00 €

 

Schülerabhängiger Betrag (340,00 € je Schüler)

 

 

80.240,00 €

(236 Schüler im SJ 2017/2018)

 

107.780,00 €

(317 Schüler im SJ 2017/2018)

 

Landesförderung (10%)

 

 

13.024,00 €

 

14.778,00 €

 

Gesamt

 

 

143.264,00 €

 

162.558,00 €

 

Umsetzungszeitraum

 

 

2020

 

2020

 

Die o.g. Gelder werden im Wesentlichen für folgende Maßnahmen eingesetzt:

Verkabelung der Schulen und darauf aufbauend ein flächendeckendes W-LAN in den Unterrichts-, Vor-, und Nachbereitungsräumen,

 

moderne Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen,

 

Ausbau von Computerräumen für den Informatikunterricht sowie eine deutlich mobilere Geräteausstattung.

 

Um Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragen zu können, müssen die Stadt Burg Stargard einen sog. Medienentwicklungsplan und die Schulen die sog. Medienbildungskonzepte erarbeiten.

Der Medienentwicklungsplan dient dazu, Ausstattungsziele und organisatorische Abläufe grundlegend zu beschreiben und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen über einen sinnvollen Zeitraum zu gewährleisten. Der Medienentwicklungsplan ist in den nächsten Jahren fortzuschreiben.

 

Die Stadt Burg Stargard als Schulträger hat die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien zu schaffen und deren Funktionalität zu sichern.

Dazu bedarf es des Einsatzes umfangreicher finanzieller Mittel, die in den Haushalten der nächsten fünf Jahre einzustellen sind. Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen 2021 – 2024 erfolgt die Beratung über die Verwendung der Mittel in den Fachausschüssen und der Stadtvertretung.

 

Die nachfolgende Auflistung der Gesamtkosten dient als planerische Rahmenbedingung.

 

Regionale Schule

 

Geschätzte Baukosten für die Voraussetzung Digitalisierung

140.000,00

Planungskosten lt. Honorarangebot

35.000,00

Anschaffungskosten Hardware, Software, Hausnetz, Wartung usw.

300.550,00

gesamt

475.550,00

Fördermittel

143.264,00

Eigenanteil

332.286,00

 

Grundschule

 

Geschätzte Baukosten für die Vorbereitung Digitalisierung

 90.000,00

Planungskosten lt. Honorarangebot

 25.000,00

Anschaffungskosten Hardware, Software, Hausnetz, Wartung usw.

224.550,00

gesamt

339.550,00

Fördermittel

162.558,00

Eigenanteil

176.992,00

 

Rechtliche Grundlage:

Änderung Grundgesetz Artikel 104 c vom 28.3.2019, Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern „DigitalPakt Schule“ vom 16.5.2019, Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in MV v. 23.10.2019

KV MV § 22

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

Die im Medienentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen bzw. Kosten werden über die jeweiligen Haushaltsplanungen mit abgebildet und dann Jahr für Jahr, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten, umgesetzt.

 

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Anlagen

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