Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des Medienentwicklungsplanes der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anja Dielenberg
- Einreicher:
- Marion Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Anhörung
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Vorberatung
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10.06.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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17.06.2020
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Sachverhalt
Im Frühjahr 2019 wurden durch eine Grundgesetzänderung die Rahmenbedingungen für den DigitalPakt Schule geschaffen. Der Bund kann seither die Länder und Kommunen finanziell bei der Digitalisierung der Schulen unterstützen. Insgesamt werden fünf Milliarden Euro vom Bund bereitgestellt. Entsprechend der Bemessungsgrundlage der Förderrichtlinie für öffentliche Schulen entfallen – wie nachfolgend dargestellt - auf die Regionale Schule 143.264,00 € und auf die Grundschule „Kletterrose“ 162.558,00 €.
| Regionale Schule | Grundschule „Kletterrose“ |
Grundbetrag je Schule
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50.000,00 € |
40.000,00 € |
Schülerabhängiger Betrag (340,00 € je Schüler)
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80.240,00 € (236 Schüler im SJ 2017/2018) |
107.780,00 € (317 Schüler im SJ 2017/2018) |
Landesförderung (10%)
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13.024,00 € |
14.778,00 € |
Gesamt
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143.264,00 € |
162.558,00 € |
Umsetzungszeitraum
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2020 |
2020 |
Die o.g. Gelder werden im Wesentlichen für folgende Maßnahmen eingesetzt:
Verkabelung der Schulen und darauf aufbauend ein flächendeckendes W-LAN in den Unterrichts-, Vor-, und Nachbereitungsräumen,
moderne Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen,
Ausbau von Computerräumen für den Informatikunterricht sowie eine deutlich mobilere Geräteausstattung.
Um Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragen zu können, müssen die Stadt Burg Stargard einen sog. Medienentwicklungsplan und die Schulen die sog. Medienbildungskonzepte erarbeiten.
Der Medienentwicklungsplan dient dazu, Ausstattungsziele und organisatorische Abläufe grundlegend zu beschreiben und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen über einen sinnvollen Zeitraum zu gewährleisten. Der Medienentwicklungsplan ist in den nächsten Jahren fortzuschreiben.
Die Stadt Burg Stargard als Schulträger hat die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien zu schaffen und deren Funktionalität zu sichern.
Dazu bedarf es des Einsatzes umfangreicher finanzieller Mittel, die in den Haushalten der nächsten fünf Jahre einzustellen sind. Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen 2021 – 2024 erfolgt die Beratung über die Verwendung der Mittel in den Fachausschüssen und der Stadtvertretung.
Die nachfolgende Auflistung der Gesamtkosten dient als planerische Rahmenbedingung.
Regionale Schule
Geschätzte Baukosten für die Voraussetzung Digitalisierung | 140.000,00 |
Planungskosten lt. Honorarangebot | 35.000,00 |
Anschaffungskosten Hardware, Software, Hausnetz, Wartung usw. | 300.550,00 |
gesamt | 475.550,00 |
Fördermittel | 143.264,00 |
Eigenanteil | 332.286,00 |
Grundschule
Geschätzte Baukosten für die Vorbereitung Digitalisierung | 90.000,00 |
Planungskosten lt. Honorarangebot | 25.000,00 |
Anschaffungskosten Hardware, Software, Hausnetz, Wartung usw. | 224.550,00 |
gesamt | 339.550,00 |
Fördermittel | 162.558,00 |
Eigenanteil | 176.992,00 |
Rechtliche Grundlage:
Änderung Grundgesetz Artikel 104 c vom 28.3.2019, Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern „DigitalPakt Schule“ vom 16.5.2019, Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in MV v. 23.10.2019
KV MV § 22
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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976 kB
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