Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
B-Planes Nr. 22 „Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee“ der Stadt Burg Stargard aufzuheben.

Die Aufhebung der Veränderungssperre ist dem Bauamt und der Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitzuteilen.

 

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Sachverhalt

Der von der Stadtvertretung Burg Stargard am 17.10.2018 gefasste Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14, 16 Abs. 1 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 22 „Sondergebiet Einzelhandel an der Dewitzer Chaussee“ wird aufgehoben.

 

Die Veränderungssperre wird gem. § 17 Abs. 4 BauGB außer Kraft gesetzt. Der beigefügte Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Durch den Grundstückseigentümer wurde der Stadt Burg Stargard signalisiert, dass die derzeitige Fläche wieder in Nutzung kommt. Es ist geplant, dass alte Gebäude abzubrechen und einen Neubau an gleicher Stelle zu errichten. Die geplanten Arbeiten sollen in 2020 stattfinden.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 5 KV M-V; § 17 Abs. 4 BauGB

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

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