Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/006-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Anschaffung eines Gerätewagen-Logistik 1

(GW-L1) nebst Beladung zu.

Der Bürgermeister wird unter Voraussetzung der Bereitstellung von Fördermitteln ermächtigt,

eine öffentliche Ausschreibung entsprechend VOL zu veranlassen und die Vergabe der

einzelnen Leistungen durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Für den Amtsbereich Stargarder Land wurde im Jahr 2019 entsprechend Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG eine FFW-Bedarfsplanung erstellt. Diese dient als Grundlage für Entscheidungen zur Beschaffung von Löschfahrzeugen und auch als Voraussetzung zur Fördermittelbereitstellung. Danach ist für den FFW-Standort Burg Stargard folgende Ausstattung mit Fahrzeugen vorgesehen: - HLF 10 - TLF 3000 - GW-L1 - MTW - Anhänger + Boot. Empfohlen wird den vorhandenen Vorausrüstwagen, mit 23 Jahren Nutzungszeit, zu ersetzen. Der Gerätewagen Logistik 1 dient der Heranführung unterschiedlichster Geräte und Materialien zur Bewältigung der Einsatzszenarien. Aufgrund des Wegfalls von Sitzplätzen von 9 auf 3 für Einsatzkräfte wird zusätzlich ein Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft, um eine Transportmöglichkeit und erforderliche Einsatzstärke zu gewährleisten. Die momentanen Anschaffungskosten für einen Gerätewagen-Logistik 1 (GW-L1) liegen bei 322.500 €.

 

Avisiert ist eine Förderung des Fahrzeuges über SBZ Mittel sowie über die Brandschutzförderrichtlinie – Fördersatz 66 % (GW-L1). Ein Leistungsverzeichnis für das Fahrzeug wird derzeit durch die KUBUS GmbH nach Abstimmung der Ausschreibungskriterien erarbeitet. Sobald gesichert ist, dass für die Fahrzeuge eine Förderung bereitgestellt wird, soll die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen erfolgen.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V; Hauptsatzung

 

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Finanz. Auswirkung

Die Gesamtkosten für die Beschaffung des GW-L1 übersteigen die bisher veranschlagten Haushaltsansätze. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt über den Teilhaushalt des Bau- und Ordnungsamtes.

 

Ansatz (alt)

GW-L1:Auszahlungen:  203.300 €

Einzahlungen (FM):      126.000 €

 

 

Ansatz (neu)

GW-L1: Auszahlungen:     322.500 €

 Einzahlungen (FM):    215.000 €

 

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