Antrag - 00SV/20/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der § 9 Entschädigung der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

1. Die Stadt Burg Stargard gewährt Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nach der Entschädigungsverordnung M-V vom 6. Juni 2019

2. Eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten monatlich

  1. der Stadtvertretervorsteher 350 €
  2. die Fraktionsvorsitzenden 150 €
  3. die Mitglieder der Stadtvertretung 40 €

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Anwendung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach der Entschädigungsverordnung vom 6. Juni 2019

Rechtliche Grundlage: KV M-V, Entschädigungsverordnung §§ 5, 10, 4

 

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Finanz. Auswirkung

Anwendung dieser Entschädigung ab 01.01.2020

Im Haushalt 2020 sind die Mittel eingestellt.
 

 

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