Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der ENERPARC AG, Spittelmarkt 11 in 10117 Berlin zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Solarpark Cammin-Riepke“ der Stadt Burg Stargard und die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für die drei nachfolgenden Gebiete

 

Teilfläche 1

gelegen auf dem Flurstück 4 und teilweise 3 und 28/1 in der Flur 1 der Gemarkung Riepke und den Flurstücken 33, 34, 35 und 40/1 der Flur 2 der Gemarkung Riepke

 

Teilfläche 2

gelegen auf dem Flurstück 12 und teilweise 13 in der Flur 2 der Gemarkung Riepke

 

Teilfläche 3

gelegen teilweise auf dem Flurstück 4/2 und 9/2 in der Flur 2 der Gemarkung Cammin

 

ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 30 ha entlang einem 110 m Streifen neben der Bahn und einer Konversionsfläche im ehemaligen Kiestagebau.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:

 

Teilfläche 1

im Norden:durch Waldfläche

im Süden:durch landwirtschaftliche Fläche und Ortslage Riepke

im Osten:durch die Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee

im Westen:durch landwirtschaftliche Fläche

 

Teilfläche 2

im Norden:durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden:durch landwirtschaftliche Flächen und teilweise Grundstücke der Ortslage Riepke

im Osten:durch landwirtschaftliche Flächen

im Westen:durch die Bahnstrecke Burg Stargard - Blankensee

 

Teilfläche 3

im Norden:durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden:durch Waldfläche

im Osten:durch landwirtschaftliche Fläche

im Westen:durch landwirtschaftliche Fläche und die Gemeindestraße von Cammin nach Riepke

 

Planungserfordernis:

Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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