Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V

1.die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard

2.die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 13a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 20/18, 20/31, 20/32, 20/34, 20/35, 20/36, 20/45, 21/1, 21/2, 22/3, 22/5, 22/6, 23/3, 23/4, 24/3, 24/4, 24/6, 25/1, 26/3 26/4, 26/6, 27, 28/3, 28/4 und 28/6 in der Flur 1 der Gemarkung Quastenberg und den Flurstücken 10/4, 11/23, teilweise 15/5, 15/7, 32/2 und teilweise 32/3 in der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Stadtvertretung Burg Stargard hat bereits am 10.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet gefasst gehabt. Aufgrund der Einheitlichkeit und auch besseren städtebaulichen Gestaltung der Ortslage Quastenberg macht es sich erforderlich, die östlichen Straßen und Gehwegflächen und zwei Bauparzellen entlang der Straße Quastenberg neu miteinzubeziehen. Daher wird der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst.

 

Begrenzt wird die ca. 3,66 ha große Fläche:

im Norden:durch die Feldmark, Flurstück 15/6 der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg

im Süden:durch Flurstücke 20/41, 20/43, 20/46, 20/51 und 37 der Flur 1 der Gemarkung Quastenberg

im Osten:durch die Flurstücke 25/2, 24/7, 26/7 und 28/7 der Flur 1 der Gemarkung Quastenberg sowie 15/8, 15/9, teilweise 32/3 und 38 der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg

im Westen:durch die Flurstücke 19, 20/20, 20/27, 20/54, 20/17 und 20/19 der Flur 1 der Gemarkung Quastenberg, sowie das Flurstück 10/17 der Flur 2 der Gemarkung Quastenberg

 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt. Die Erstellung des B-Planes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, da die Größe der Grundflächen

gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m2 beträgt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

lm beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umweltbericht nach § 2a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Planungserfordernis:

Planziel des B-Planes Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard ist die Schaffung baurechtlicher Grundlagen für den Wohnungsbau.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Aufwendungen Bauleitplanung

 

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Anlagen

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