Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem in der Anlage beigefügten Vergleich des Oberverwaltungsgerichts M-V im Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Stadt Burg Stargard und der Gemeinde Holldorf vom 26.05.2020 zu.

Auf einen Widerruf wird bei Zustimmung aller Gemeinden verzichtet.

 

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Sachverhalt

Nach Zulassung des Berufungsverfahrens in der oben genannten Angelegenheit fand am 26.05.2020 eine Erörterung der Rechtslage vor dem Oberverwaltungsgericht M-V in Greifswald statt.

Im Ergebnis dieses Erörterungstermins wurde von allen Beteiligten der in der Anlage beigefügte Vergleich erarbeitet.

Bis zum 30.09.2020 kann die Stadt Burg Stargard (ebenso die Gemeinde Holldorf) den Widerruf erklären.

Zwischen der Stadt Burg Stargard und den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Lindetal und Pragsdorf wurde hierzu eine Musterprozessvereinbarung getroffen, wonach sich die beteiligten Parteien der rechtskräftigen Entscheidung im hier relevanten Streitverfahren unterwerfen.

Hierzu wird den jeweiligen Gemeindevertretungen der Vergleich ebenfalls vorgelegt.

 

Rechtliche Grundlage: KV M-V, Verwaltungsgerichtsordnung

 

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Finanz. Auswirkung

Rückerstattung Schullastenausgleich aus Vergleichsvorschlag

durch die Gemeinde Holldorf:67.646,88 €

durch die Gemeinden Groß Nemerow, Cölpin, Lindetal und Pragsdorf:insg.  241.627,31 €
 

 

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Anlagen

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