Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag des Herrn Prof. Dr.-Ing. Walter aus Riepke grundsätzlich zu, dass in Burg Stargard in der Burgstraße für eine Fläche (Flurstücke 236 und 237 der Flur 12 der Gemarkung Burg Stargard) Bauland geschaffen wird. Der Bürgermeister wird beauftragt die städtebaulichen Verträge vorzubereiten..

 

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Sachverhalt

Durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Walter aus Riepke wurde eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, dass die Flurstücke 236 und 237 in der Flur 12 der Gemarkung Burg Stargard (Burgstraße) in Bauland umgewandelt werden sollen. Der Eigentümer plant laut Schreiben dort ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 99 m² und eine Garage zu errichten.

 

Aktuell weist der Städtebauliche Rahmenplan das Flurstück 236 als Grünfläche ausweist. Der Eiskeller auf dem Flurstück 237 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude. Des Weiteren ist im Bereich der Burgstraße eine Stützmauer vorhanden. Hier möchte der Antragsteller auf der Fläche des historischen Eiskellers eine Garage errichten bzw. Umbauten vornehmen.

 

Zur Schaffung von Baurecht wäre ein Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen. Hierfür wären vorab städtebauliche Verträge abzuschließen.

In diesen Verträgen ist u. a. die Übernahme der Planungskosten sowie übrigen Kosten zu regeln

 

Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung MV

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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