Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard bevollmächtigt der Stadtvertretung den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung folgendes beschließen zu lassen:

1.      Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Lagebericht der Geschäftsführung werden, vorbehaltlich der Freigabe durch den Landesrechnungshof, festgestellt.

2.      Der Bilanzgewinn in Höhe von 135.012,35 €  wird, vorbehaltlich der Freigabe durch den Landesrechnungshof, in andere Gewinnrücklagen eingestellt.

3.      Dem Geschäftsführer Uwe Mattis wird, vorbehaltlich der Freigabe durch den Landesrechnungshof, für das Geschäftsjahr 2019 uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

Der Bericht über die Prüfung der Wohnungswirtschaftsgesellschaft wurde der Stadt Burg Stargard zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt. Der Geschäftsführer sowie auch der Aufsichtsrat der Gesellschaft sind dementsprechend uneingeschränkt für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

Rechtliche Grundlage:

Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Kommunalverfassung M-V, Gesellschaftervertrag

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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