Beschlussvorlage - 09GV/20/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Thomas Schröder
- Einreicher:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
27.08.2020
|
Sachverhalt
Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.
Rechtliche Grundlage:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV; Hauptsatzung Pragsdorf