Beschlussvorlage - 09GV/20/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden zu:

 

Spender

Zuwendung

Zuwendungszweck

Herr Mario Selno

Neubrandenburger Straße 2

17094 Pragsdorf

215,15 €

Sachspende

Kies Badestelle Pragsdorf

 

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.

Rechtliche Grundlage:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV; Hauptsatzung Pragsdorf

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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