Informationsvorlage - 00SV/20/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Betreff:

 

Die Stadtvertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2019 der Stadt Burg Stargard zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Burg Stargard hat sich mit Beschluss vom 04.12.2019 BV Nr. 00SV/19/043 entschieden, auf den nach § 61 KV M-V erforderlichen Gesamtabschluss zu verzichten. Nach § 176 KV M-V ist für die Stadt Burg Stargard damit die Erstellung eines Beteiligungsberichtes (erstmals für das Haushaltsjahr 2019) verpflichtend.

Nach § 73 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat die Gemeinde zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen.

Der Beteiligungsbericht beinhaltet hauptsächlich die Angaben für die Wohnungswirtschafts-gesellschaft mbH Burg Stargard, da die Gesellschaft in Privatrechtsform (GmbH) geführt wird und die Stadt Burg Stargard an ihr zu 100 % beteiligt ist und einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss ausübt. Die weitere Beteiligung an der Tollenseufer Abwasser-beseitigungsgesellschaft mbH (TAB) mit 8,32 % ist zur Vollständigkeit auf Seite 3 des Berichtes lediglich aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 61, § 176, § 73 KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine
 

 

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Anlagen

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