Beschlussvorlage - 14GV/20/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die in der Anlage aufgeführte Satzung der Gemeinde Lindetal über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung). Weiterhin bestätigt die Gemeindevertretung Lindetal die beiliegende Ermittlung der Tiefenbegrenzungslinie gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 der zuvor genannten Satzung.
 

 

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Sachverhalt

Im Klageverfahren zu Straßenausbaubeitragserhebungen der Maßnahmen „Ausbau Wolfshofer Weg“ und „Ausbau Pfarr- und Gartenweg“ wurde seitens des Verwaltungsgerichtes Greifswald die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung) in Hinsicht auf das Datum des Inkrafttretens bemängelt, so dass die Bescheide aufgehoben werden mussten.

 

Die sachliche Beitragspflicht lag mit Bestätigung der Sonderbedarfszuweisungen durch das damalige Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Datum vom 28.02.2013 vor. Mit diesem Datum muss die bereits 2017 überarbeitete Satzung in Kraft getreten sein. Eine erneute Überarbeitung ist daher notwendig. Die jetzt zum Beschluss vorliegende Satzung wird rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft gesetzt.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunales Abgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen

 

 

 

 

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Anlagen

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