Beschlussvorlage - 14GV/20/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände Landgraben und Obere Havel / Obere Tollense und nimmt die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Kenntnis (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lindetal ist gesetzliches Mitglied der Wasser – und Bodenverbände  Landgraben und „Obere Havel/Obere Tollense“. Der Verband Obere Havel/Obere Tollense hat den Verbandsbeitrag für das Jahr 2020 um ca. 17.000 € erhöht. Das dadurch bereits entstandene Defizit kann nur teilweise durch den noch vorhandenen Sonderposten aus Vorjahren ausgeglichen werden. Es war daher notwendig, die Gebühren neu zu kalkulieren einen Teil der Unterdeckung miteinzubeziehen, um für die Folgejahre eine Kostendeckung zu erzielen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände und der Verwaltung

 

 

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Anlagen

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