Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Bauvorhabens "Ausbau Straße Lindenhof" einschließlich Löschwasserbereitstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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16.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Vorhaben „Ausbau der Anliegerstraße im Ortsteil Lindenhof“ grundsätzlich zu.
Bei Bereitstellung von Fördermitteln, wird der Bürgermeister beauftragt, eine Ausschreibung der erforderlichen Planungsleistungen vorzunehmen und diese nochmals zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Die Anliegerstraße im Ortsteil Lindenhof besteht im ersten Bauabschnitt aus altem Kopfsteinpflaster und unbefestigten Seitenbereichen.
Bei Regen kommt es aufgrund fehlender Straßenentwässerung zu großflächigen Pfützenbildungen, was zahlreiche Absackungen und Unebenheiten zur Folge hat. Weiterhin besteht zwischen Hausnummer 1 – 3 ein unbefestigter Weg, bei dem es ebenfalls keine Straßenentwässerung gibt.
Mit dem grundhaften Ausbau dieser beiden Abschnitte in der Ortslage Lindenhof sollen diese Probleme behoben werden. Die Straßenbeleuchtung soll in diesem Zuge ebenfalls erneuert werden. Die bisherigen Planungen gehen von einem Vollausbau mit farbigem Betonrechteckpflaster in 4,00 m Breite und beidseitigem 0,50 m radspurfesten Bankett aus. Die Beratungen hierzu fanden sowohl im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Hauptausschuss statt, liegen jedoch schon einige Jahre zurück.
Weiterhin ist in der Ortslage Lindenhof derzeit keine ausreichende Versorgung mit Löschwasser gegeben. Daher war geplant, mit dem Ausbau der Straße eine Löschwasserrückhaltung mit einem Fassungsvermögen von 200 m³ zu verbauen.
Aktuell wird von Gesamtkosten i.H.v. ca. 800.000,00 € ausgegangen.
Durch die Verwaltung werden Fördermittel über die RL „Dorferneuerung - ILEK“ i. H. v. 90% avisiert, wozu jedoch zumindest ein Grundsatzbeschluss zur beabsichtigten Durchführung des Vorhabens nötig ist.
Sollte dieser positiv beschieden werden, würde die Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt werden.
Rechtliche Grundlage:
Hauptsatzung Burg Stargard, BauGB, VOB, HOAI, VgG M-V, UVgO
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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