Beschlussvorlage - 06GV/20/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf nachfolgender Beschluss gefasst:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf stimmt dem Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf - bestehend aus der Begründung und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Planzeichnung zu.
  2. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf bestehend aus der Begründung und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie der Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.

Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und die Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Entwurf und Begründung mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zu unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“, der seit 1996 rechtskräftig ist, wurde aufgestellt, um der zu dem Zeitpunkt bestehenden Nachfrage nach Grundstücken für eine Bebauung mit Eigenheimen nachkommen zu können und für bauliche Entwicklung als Kleinsiedlungsgebiet eine städtebauliche Ordnung zu sichern.

Bei den inzwischen erfolgten Änderungen wurden größte Teile des Geltungsbereiches der Realität entsprechend als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Inzwischen sind alle im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrundstücke bebaut.

Im Geltungsbereich der 9. Änderung gilt derzeit noch der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“, welcher hier eine private Grünfläche festgesetzt. Da die Fläche ungenutzt ist, beabsichtigt die Gemeinde hier über die 9. Änderung des B-Plans eine Nachverdichtung durch Wohngebäude planungsrechtlich vorzubereiten.

Mit der Planung sind folgende Ziele verbunden:

-          Festsetzung einer privaten Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet zur Errichtung von max. zwei Wohngebäuden

 

Planungsziel der 9. Änderung des Bebauungsplanes soll sein, dass sich die geplante Wohnbebauung auf der bereits erschlossenen Fläche in die umgebene Bebauung einfügt und so die städtebauliche Ordnung innerhalb des Wohngebietes „Rowa West“ sichern.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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