Beschlussvorlage - ABZV/20/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee.

 

 

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Sachverhalt

Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung des Gebührensatzes für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen im Zuge der Gebührenkalkulation angepasst werden.

Für die Entsorgung der abflusslosen Gruben ergibt sich ein rechnerischer Anhebungsbedarf von 4,52 €/m³ und für Kleinkläranlagen ein Anhebungsbedarf von 8,84 €/m³:

 

abflusslose Gruben neu: 15,73 €/m³     bisher: 11,21 €/m³    Änderung + 4,52 €/m³

Kleinkläranlagen     neu: 30,41 €/m³     bisher: 21,57 €/m³    Änderung  + 8,84 €/m³

 

Mit der Beschlussfassung zur Gebührensatzung werden die beiliegenden Gebührenkalkulationen gebilligt.

 

Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01.01.2022.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung

 

 

 

 

 

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