Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) und die Billigung der Kalkulationen für 2021 zu Schmutz- und Regenwasser.

 

Als Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung werden folgende Gebührensätze festgelegt:

 

Schmutzwasser

3,05 EUR/m³

Niederschlagswasser

1,73 EUR/m³

 

Die Grundgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (siehe § 4 Abs. 1) werden nicht verändert.

 

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Sachverhalt

Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Abwassergebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen sollen jeweils im entsprechenden Folgejahr ausgeglichen werden. 

Für die Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2021 eine Minderung der Mengengebühr um 0,17 €/m³ von 3,22 €/m³ auf 3,05 /m³.

Für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2021 eine Erhöhung der Mengengebühr um 0,03 EUR/m³ von 1,70 €/m³ auf 1,73 €/m³.

Auf Grund des sich stetig verändernden Verbrauchs der Haushalte von Trinkwasser wird zukünftig weiterhin mit geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Schmutzwassermengengebühr zu rechnen sein. Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01. Januar 2022.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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