Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

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Sachverhalt

Die Anpassung der Gebührensätze für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.

 

abflusslose Gruben    neu: 15,73 €/m³       bisher: 11,21 €/m³      Änderung: + 4,52 €/m³

 

Kleinkläranlagen        neu: 30,41 €m³        bisher: 21,57 €/m³      Änderung: + 8,84 €/m³

 

Die Leistung der Entsorgung dezentraler Anlagen ab dem 01.01.2021 wird neu ausgeschrieben. Hier ist mit einer Preissteigerung von ca. 30% zu rechnen. Als Grundlage hierfür wurde das Ausschreibungsverfahren der Stadt Neubrandenburg zu Grunde gelegt. Die Erhöhung der Gebühren ist somit auf den zuvor genannten Grund zurückzuführen.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung

 

 

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Anlagen

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