Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der Photovoltaikgesellschaft Halle UG, Grenzstraße 26 B in 06112 Halle/Saale zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard und die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet

gelegen auf den Flurstücken 28/6 und 28/11 in der Flur 3 der Gemarkung Bargensdorf   

 

ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6 ha auf einer Fläche eines ehemaligen Abfallunternehmens.  

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:

 

im Norden: durch eine Gewerbefläche eines Abbruchunternehmens

im Süden: durch eine Gewerbefläche - Autoverwertung

im Osten: durch Verbindungsstraße Bargensdorf - Neubrandenburg  

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche   

 

Planungserfordernis:

Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. 

Weiterhin soll die derzeit mit Abfällen belegte Fläche freigeräumt werden.  

 

      

      

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V   

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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