Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den Rechnungs-prüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung eines externen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock bedient. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.   

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V 

  

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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