Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwägungsdokumentation für die Satzung über die 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof - Teilbereich: "Alter Gutshof Quastenberg" der Stadt Burg Stargard.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.  

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rechtliche Grundlagen

§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch  

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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