Antrag - 00SV/20/069-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Folgendes Produkt wird in den Haushalt 2021 der Stadt Burg Stargard aufgenommen:

1 14405 5699 – Städtepartnerschaften – 500 €

 

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Sachverhalt

 

Der Bürgermeister hat in der vergangenen Sitzungsrunde in seinem Bericht die Kündigung der Partnerschaften angedeutet. Bereits seit zwei Jahren wurden keine Mittel mehr im Haushalt eingestellt. Die Partnerschaften mit Marne wurden unter dem Bürgermeister Elmar Schaubs, die Partnerschaft mit Tychowo wurden unter der Bürgermeisterin Bärbel Bredemeier einstimmig von der Stadtvertretung begründet und beschlossen. Partnerschaften dieser Art werden nicht einfach gekündigt. Die gesamte Stadtvertretung ist und bleibt aufgefordert, die Partnerschaften mit Leben zu füllen. Die Absicht die Partnerschaft mit Marne zu kündigen wurde inzwischen durch den Bürgermeister zurückgenommen. Wir erkennen an, dass die Partnerschaft mit Marne uns in den 90ern sehr geholfen hat.

Die Partnerschaft mit Tychowo ist grundsätzlich anders ausgerichtet. Uns wurde von Marne geholfen; wir sollten und wollten Tychowo helfen und darüber hinaus einen kleinen Beitrag zur Völkerverständigung und Versöhnung nach dem 2. Weltkrieg und dem Vergeben nach den Verbrechen des Dritten Reiches beitragen. (Ähnlich wie es im Westen zum Erzfeind Frankreich versucht wurde).

Im Jahre 1945 stand Deutschland ohnmächtig und geächtet vor den Trümmern seiner Politik. Rassistischer Weltanschauungskrieg und systematische Vernichtung der europäischen Juden belegten die Deutschen mit einer moralischen Schuld. Für uns Deutsche galt es, das Vertrauen der Nachbarn neu zugewinnen, um den Weg zurück in den Kreis der zivilisierten Völker zu finden. Im Westen zu Frankreich wurden gute Beziehungen gefunden. Wir im Osten haben diese Aufgabe gegenüber Polen und den anderen osteuropäischen Staaten.

Auch wenn wir als Kommune nur einen kleinen Teil dazu beitragen können, sollten wir uns darum bemühen.

Partnerschaft heißt Geben und Nehmen. Marne war nehmen! Wir sollten an Tychowo etwas zurückgeben.

 

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rechtliche Grundlagen

Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Präambel, Art. 11, u.a

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

 

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