Beschlussvorlage - 14GV/21/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal beauftragt die Bürgermeisterin einen Städtebaulichen Vertrag zur Erarbeitung einer „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ für den Ortsteil Leppin – hier betreffend nur zwei Privatflächen der Rittergut GmbH & Co.KG - abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

-          die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger – Rittergut GmbH & Co.KG, Schloßweg 2 in 17349 Lindetal; OT Leppin - trägt alle anfallenden Kosten, die zur Erarbeitung und Aufstellung der Satzung zur Klarstellung- und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leppin erforderlich sind und die das Büro stadtbau.architekten nb, Johannesstraße 01, 17034 Neubrandenburg sowie die Kunhart Freiraumplanung, Dipl.-Ing. (FH) Kerstin Manthey-Kunhart, Gerichtstraße 3, 17033 Neubrandenburg erarbeiten.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (städtebaul. Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

-          anfallende Kosten trägt der Vorhabenträger

 

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Anlagen

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