Beschlussvorlage - 00SV/21/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard stimmt einer Erweiterung und Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Loitzer Straße in Teschendorf zu.

Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Ausschreibung eine Vergabe der erforderlichen Bauleistungen vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Durch Einwohner des Ortsteiles Teschendorf wurde der Bürgermeister hinsichtlich der Ergreifung möglicher Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, angesprochen.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch der schlechte Zustand der Loitzer Straße sowie der fehlende Gehweg und unzureichende Ausleuchtung der Verkehrsflächen kritisiert.

Für den Ausbau der Verkehrsflächen ist in erster Linie der Landkreis zuständig, den die Verwaltung bereits angeschrieben hat, um einen gemeinsamen Ausbau der Straße anzustoßen.

Für die Beleuchtungseinrichtung ist die Stadt Burg Stargard selbst verantwortlich. Durch die ehemalige Gemeinde Teschendorf wurde im Jahr 2003 ein Vertrag mit der E.DIS Netz GmbH abgeschlossen, wonach diese die Straßenbeleuchtungsanlage vorfinanziert, errichtet und hierfür ihr eigenes Stromnetz zur Verfügung stellt. Der Bau und die Finanzierung einer eigenen Leitung für die Beleuchtungsanlage entfiel so für die Gemeinde.

 

Aktuell stehen entlang der Loitzer Straße insgesamt 4 Leuchtpunkte, die jedoch um mindestens 4 weitere Leuchtpunkte ergänzt werden müssten, um eine ausreichende Ausleuchtung der Verkehrsflächen zu gewährleisten.

Zunächst wurde daher ein Angebot der E.DIS Netz GmbH eingeholt, um zu prüfen, inwiefern solch eine Variante wirtschaftlicher wäre, als selbst eine Beleuchtungseinrichtung zu bauen und zu betreiben. Die Gesamtkosten belaufen sich bei dieser Variante auf ca. 27,6 T€ bei einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren.

 

Alternativ wurde daher geprüft, eine eigene Beleuchtungseinrichtung herzustellen, was jedoch Investitionskosten in Höhe von ca. 22 T€ und laufende Kosten in Höhe von 175 € / jährlich verursachen würde. Insgesamt ca. 25,5 T€ auf 20 Jahre gerechnet.

Vorteil dieser Variante wäre jedoch, dass der Stadt die Beleuchtungsanlage gehört und man nicht nach 20 Jahren erneut vor der Situation stünde, den Vertrag mit der E.DIS zu verlängern oder erneut zu investieren. Darüber hinaus wäre die Stadt natürlich unabhängig hinsichtlich der Frage, welchen Stromanbieter man bindet.

 

Auf Grund der unzureichenden Ausleuchtung der vorhandenen Straßenflächen, der geringen Ausbaubreite der Straße sowie des fehlenden Gehweges, wird daher vorgeschlagen, den Bau einer Beleuchtungsanlage selbst vorzunehmen und den Erfordernissen entsprechend zu erweitern. Es ist geplant in einem ersten Schritt, das Kabel für die neu zu errichtenden Beleuchtungsanlage vorzuziehen, und lediglich an den derzeit unzureichend ausgeleuchteten Stellen Leuchtpunkte aufzustellen.  Der bestehende Vertrag mit der E.DIS wird mit Ablauf 2023 nicht verlängert. In diesem Zusammenhang würden dann auch die vorhandenen Leuchtpunkte ersetzt.

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

Investitionskosten in Höhe von ca. 22 T€ - Produktkonto 54101.09600032

Jährliche Betriebskosten in Höhe von ca. 175 € - Produktkonto 54101.52200000

 

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Anlagen

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