Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Burganlage (Anlage 1).    

 

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Sachverhalt

Die BURG Stargard bildet mit ihren Gebäuden und Freiflächen ein bauliches Ensamble und Kulturdenkmal von besonderer historischer Bedeutung, welches jedes Jahr sehr viele Besucher nach Burg Stargard lockt.

Die Stadt Burg Stargard betreibt und unterhält die Burganlage mit den dazugehörigen Freiflächen als Kultur- und Veranstaltungsraum mit musealen Einrichtungen und Standesamt.

Jährlich entsteht allein für die Betreibung, Bewirtschaftung sowie Unterhaltung der Burganlage ein Zuschussbedarf in Höhe von ca. 150 T€.

Die Einnahmen belaufen sich im Schnitt auf ca. 80 - 85 T€ pro Jahr, so dass lediglich ein Bruchteil der entstehenden Kosten (zw. 230 - 250 T€/p.a.) gedeckt ist. Die Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2019 ist in Anlage 2 dargestellt.

In Anbetracht der geringen Kostendeckung und auch im Vergleich zur Preisbildung vergleichbarer Einrichtungen, ist eine Anpassung der Entgelte begründbar und auch gerechtfertigt, um die Anlage stärker durch Entgelte der jeweiligen Nutzer zu finanzieren, statt allgemeine Steuermittel dafür zu verwenden.

Darüber hinaus wird angestrebt, sowohl am Zugang zum Burgturm und ggf. auch für das Museum Vereinzelungsanlagen aufzustellen, um eine effektivere Eingangskontrolle zu gewährleisten.  

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung MV, KAG M-V  

 

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Finanz. Auswirkung

Mehreinnahmen schätzungsweise bis zu 20 T€ pro Jahr bei ca. 13.000 zahlenden Besuchern pro Jahr

 

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Anlagen

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