Beschlussvorlage - 05GV/21/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beauftragt den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter einen Städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des südlichen Teilbereiches des B-Planes Nr. 4b „Feriendorf Tollenseheim“ abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf

eigene Kosten; dazu gehört auch die Erschließung durch nach Bundes- oder nach Landesrecht beitragsfähige sowie nicht beitragsfähige Erschließungsanlagen.

 

Der Vorhabenträger – Herr Marc Boeder, Am Friedrichshain 10, 10407 Berlin OT Prenzlauer Berg - trägt die Kosten der Erschließung des südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4b „Feriendorf Tollenseheim“ entsprechend dem beiliegenden Städtebaulichen Vertrag.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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