Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung für den Haushalt der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Fortschreibung 2021 zum Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022.  

 

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Das Exemplar zum Haushalt 2021 BV 00SV/20/069 vom 15.10.2021 wurde um folgende Änderungen ergänzt:   

 

-          Reduzierung der Kreisumlage nach Senkung des Hebesatzes um 52.200 €        

-          Investitionen Planungen Straßebau 541001801 zusätzlich 10.000 €       

-          Investitionen Straßenbeleuchtung 541012101 zusätzlich 20.000 €       

-          Reduzierung der Entnahme aus der Kapitalrücklage um 52.200 €

-          Eigenmittel als Zuschuss zur Stadtsanierung für das Jahr 2023 mit 491.200 €

 

Da der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, wurde mit dem Haushalt 2019 das Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022 entsprechend § 43 Abs. 7 KV M-V beschlossen. Für den Haushalt 2021 wurde das Haushaltssicherungskonzept überarbeitet und wird per Beschluss fortgeschrieben.    

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalt.  

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...