Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/055-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Der Vorhabenträger die ENERPARC AG, Spittelmarkt 11 in 10117 Berlin beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des B-Planes Nr. 25 „Solarpark Cammin-Riepke“ das Büro stadtbau.architekten neubrandenburg, Architekt Lutz Braun, Johannesstraße 1 in 17034 Neubrandenburg.

 

Gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage 00SV/20/055 wurde die Rückbaubürgschaft mit einer festen Summe festgeschrieben. Der Rückbaubetrag wurde von 15 € pro kWp auf 30 € pro kWp erhöht.

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

keine

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