Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/067-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanung abzuschließen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Der Vorhabenträger die Photovoltaikgesellschaft Halle UG, Grenzstraße 26 B in 06112 Halle / Saale beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ das Büro stadtbau.architekten neubrandenburg, Architekt Lutz Braun, Johannesstraße 1 in 17034 Neubrandenburg.

 

Gegenüber der ursprünglichen Beschlussvorlage 00SV/20/067 wurde die Rückbaubürgschaft mit einer festen Summe festgeschrieben. Der Rückbaubetrag wurde von 15 € pro kWp auf 30 € pro kWp erhöht.    

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)   

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...