Beschlussvorlage - 09GV/21/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung  Pragsdorf  stimmt  der  Annahme einer Spenden in Höhe

  von 100,00 € von Frau Diane Voß aus Pragsdorf zu. Diese Spende soll für die  

  Heimatpflege Verwendung finden. 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann

die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder

bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung MV § 44 Abs. 4 Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahme in Höhe von 100,00 € auf dem Produktsachkonto 28100.46290000

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