Beschlussvorlage - 05GV/21/006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt der Erarbeitung eines Erbbaupachtvertrages für das Schulgebäude inklusive Turnhalle in der Stargarder Straße 44, Gemarkung Groß Nemerow, Flur 1, Flurstück 28/29 mit dem Träger der Privatschule „das andere Gymnasium e.V.“ grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Trägerverein einen Erbbaupachtvertrag zu erarbeiten und der Gemeindevertretung erneut zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Mietvertrag mit dem Trägerverein der Privatschule „das andere gymnasium e.V.“ läuft zum 31.07.2024 aus. Ziel der Gemeinde sowie des Trägers ist die langfristige Erhaltung sowie Verbesserung des Schulstandortes Groß Nemerow.

Zur eindeutigen Klärung der Kostenübernahme für Erhaltungsarbeiten und Investitionen (z.B. Brandschutz, Barrierefreiheit) und für die Beantragung der Einrichtung eines Hortes im Schulgebäude hat die Schulmanagerin ursprünglich um einen neuen, langfristigen Mietvertrag gebeten. Diese Möglichkeit setzt jedoch voraus, dass die Gemeinde die nötigen Investitionen am Gelände und an den Gebäuden aus eigenen Mitteln bewältigen könnte. Das lässt die Haushaltssituation der Gemeinde derzeit nicht zu.

 

Als Lösungsansatz wurde über den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages für das Schulgebäude sowie für das Turnhallengebäude mit dem Träger gesprochen, da die Gemeinde nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, die notwendigen räumlichen Bedingungen für den Betrieb einer Schule sicherzustellen.

Dem Vorschlag gegenüber zeigt sich der Trägerverein aufgeschlossen. Laut Stellungnahme der Kommunalaufsicht (siehe Anhang) kann unter Einbeziehung des öffentlichen Interesses ein ermäßigter Erbbauzinssatz herangezogen werden. Im Gegenzug übernimmt der Träger die gesamten Kosten des Erhaltungs- und Investitionsaufwands. Für die Vermietung der Turnhalle an außerschulische Vereine kann mit der Gemeinde eine gesonderte vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, einen Erbaupachtvertrag zu erarbeiten und abzuschließen, da dadurch die Sicherung des Schulstandortes auch langfristig gewährleistet werden könnte.

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V, BGB

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

zunächst keine – ggf. Notarkosten für die Erstellung des Vertragsentwurfes

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...