Beschlussvorlage - 05GV/21/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, der im Ferienhausgebiet „Tollenseheim“ (siehe beiliegende Karte) neu entstehenden Straße die Bezeichnung „Am Nonnental“ zu geben.

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Sachverhalt

Nach § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Um eine reibungslose Vergabe von Hausnummern sicherzustellen, macht sich die Vergabe eines neuen Straßennamens für den sich anschließenden Bereich erforderlich.

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rechtliche Grundlagen

§ 51 Straßen- und Wegegesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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