Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

Spender: Sommerrodelbahn Burg Stargard

Spende:  100 Freifahrten für die Sommerrodelbahn im Wert von 140,00 €

Zweck:    Förderung des Sports

 

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Sachverhalt

Entsprechend Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/ Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden. Aus dem Betriebsvermögen der Sommerrodelbahn wurden der Stadt Burg Stargard 100 Freifahrten für die Sommerrodelbahn im Wert von 140,00 € gespendet, die an Kinder des SV Burg Stargard 09 e.V. aus Anlass eines Sportfestes ausgegeben wurden.

 

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rechtliche Grundlagen

§44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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