Beschlussvorlage - 09GV/21/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Christoph Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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14.10.2021
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Sachverhalt
Entsprechend der Rechtslage des § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Groß Nemerow die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.