Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Burg Stargard ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“.

In den letzten zwei Jahren haben sich für diesen Bereich Unterdeckungen ergeben, die ausgeglichen werden müssen. Um eine Kostendeckung zu erzielen, wurden die Gebühren unter Einbeziehung eines Teilbetrages des Defizits neu kalkuliert.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes

 

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Anlagen

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