Beschlussvorlage - 11AA/21/023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss entlastet den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2020.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt der Amtsausschuss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Amtsvorstehers in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft und es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Amtsvorsteher Entlastung zu erteilen.

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

 

Loading...