Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

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Sachverhalt

 

Die Anpassung der Gebührensätze für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.

abflusslose Gruben    neu: 19,65 €/m³       bisher: 15,73 €/m³      Änderung: + 3,92 €/m³

Kleinkläranlagen        neu: 37,44 €m³        bisher: 30,41 €/m³      Änderung: + 7,03 €/m³

Für den Anstieg der Gebühren 2022 für abflusslose Sammelgruben und für KKA gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:

1.    Die Transportkosten wurden zum 01.01.2021 neu ausgeschrieben: Im Ergebnis der Ausschreibung gab es nur einen einzigen Bieter; die Transportkosten und Zulagen sind deutlich angestiegen (Ausschreibung im Oktober 2020, Vertragsbeginn 01.01.2021)

2.    Anstieg der Vorjahresunterdeckungen (aus 2021 kommt es zu Unterdeckungen, weil die erhöhten Transportkosten aus der Ausschreibung zum Zeitpunkt der Vorkalkulation noch nicht bekannt waren und daher nicht in den Gebühren für 2021 enthalten sind)

Die Zusatzgebühren für Sonderfahrten usw. wurden ebenfalls im Rahmen der Ausschreibung deutlich erhöht. Für die Sonderfahrten verlangt der Dienstleister hohe Preise, da dafür Mitarbeiter außerhalb der normalen Arbeitszeiten beschäftigt werden müssen und dies mit deutlichen Mehrkosten verbunden ist (Auskunft des Dienstleisters).

Die Zulagen für die dezentrale Entsorgung werden wie folgt angepasst:

Saugschlauch ab 10m:                    neu:         1,12 € (bisher: 0,60 €) je m

vergebliche Anfahrt:                         neu:       92,82 € (bisher: 41,65 €) je vergebliche Anfahrt

Notfahrt werktags 16 bis 7 Uhr:       neu:     183,71 € (bisher: - ) je Abfuhr

Abfuhr an Sonn- und Feiertagen:    neu:     213,31 € (bisher: 85,68 EUR) je Abfuhr

Mit der Beschlussfassung zur Gebührensatzung werden die beiliegenden Gebührenkalkulationen gebilligt.

Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01.01.2023.

 

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rechtliche Grundlagen

 

KV M-V, KAG M-V

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

 

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Anlagen

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