Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Herr Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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08.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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01.12.2021
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Sachverhalt
Die Anpassung der Gebührensätze für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.
abflusslose Gruben neu: 19,65 €/m³ bisher: 15,73 €/m³ Änderung: + 3,92 €/m³
Kleinkläranlagen neu: 37,44 €m³ bisher: 30,41 €/m³ Änderung: + 7,03 €/m³
Für den Anstieg der Gebühren 2022 für abflusslose Sammelgruben und für KKA gibt es im Wesentlichen zwei Gründe:
1. Die Transportkosten wurden zum 01.01.2021 neu ausgeschrieben: Im Ergebnis der Ausschreibung gab es nur einen einzigen Bieter; die Transportkosten und Zulagen sind deutlich angestiegen (Ausschreibung im Oktober 2020, Vertragsbeginn 01.01.2021)
2. Anstieg der Vorjahresunterdeckungen (aus 2021 kommt es zu Unterdeckungen, weil die erhöhten Transportkosten aus der Ausschreibung zum Zeitpunkt der Vorkalkulation noch nicht bekannt waren und daher nicht in den Gebühren für 2021 enthalten sind)
Die Zusatzgebühren für Sonderfahrten usw. wurden ebenfalls im Rahmen der Ausschreibung deutlich erhöht. Für die Sonderfahrten verlangt der Dienstleister hohe Preise, da dafür Mitarbeiter außerhalb der normalen Arbeitszeiten beschäftigt werden müssen und dies mit deutlichen Mehrkosten verbunden ist (Auskunft des Dienstleisters).
Die Zulagen für die dezentrale Entsorgung werden wie folgt angepasst:
Saugschlauch ab 10m: neu: 1,12 € (bisher: 0,60 €) je m
vergebliche Anfahrt: neu: 92,82 € (bisher: 41,65 €) je vergebliche Anfahrt
Notfahrt werktags 16 bis 7 Uhr: neu: 183,71 € (bisher: - ) je Abfuhr
Abfuhr an Sonn- und Feiertagen: neu: 213,31 € (bisher: 85,68 EUR) je Abfuhr
Mit der Beschlussfassung zur Gebührensatzung werden die beiliegenden Gebührenkalkulationen gebilligt.
Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01.01.2023.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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438,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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415,1 kB
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