Beschlussvorlage - 14GV/21/019
Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Lindetal für das Haushaltsjahr 2020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal
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Entscheidung
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Nov 30, 2021
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ungeändert beschlossen
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Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.
