Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard entlastet den Bürgermeister für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt" der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2012.

 

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock bedient. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.  

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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