Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vom 09.11.2021 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 341.700,78 EUR bei einer Bilanzsumme von 2.572.333,23 EUR und einem Jahresergebnis von 144.097,01 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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