Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/090

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:      

  1. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vom 09.11.2021 zur Kenntnis.
  2. Der Jahresabschluss 2020 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 162.400,55 EUR bei einer Bilanzsumme von 205.494,08 EUR und einem Jahresergebnis von 327.822,72 EUR festgestellt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

  

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...