Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung stimmt der Einleitung einer Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistung zur Energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung im Wohngebiet „Sannbruch“ (Bereich B-Plan Nr. 2) und „Fichtenweg“ zu.

 

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Sachverhalt

 Zur Energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung wurden für das Wohngebiet „Sannbruch“ (Bereich B-Plan Nr. 2) und „Fichtenweg“ Zuwendungen des Bundes (Projektträger Jülich) und des Landes M-V (Landesförderinstitut) bewilligt.

Durch das Land wird eine Zuwendung von 40 % (ca. 44.500 €) und durch den Bund von     35 % (ca. 39.000 €) in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil der Stadt beträgt demnach 25 % (ca. 28.000 €.)

 

Gemäß des geschätzten Auftragswertes von ca. 111.000 € (brutto), wird vorgeschlagen zu Beginn des Jahres 2022 eine Öffentliche Ausschreibung (nationales Verfahren) gemäß UvGO durchzuführen und den Auftrag zu vergeben.

Auf Grund der Bestimmungen der Zuwendungsbescheide muß das Vorhaben spätestens am 31.10.2022 abgeschlossen und abgerechnet sein, um die volle Förderung auszuschöpfen. 

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rechtliche Grundlagen

UvGO, VgV, VgE M-V, VgG M-V, Kommunalverfassung M-V, GemHVO-Doppik

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsplan 2021

Energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung

Aufwendungen:   111.000 €

Erträge - Fördermittel:  66.500 € - neue Erträge: entsprechend der         

                                                               Zuwendungsbescheide 83.500 € 

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