Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/22/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin (Beschluss der GV vom 05. Mai 2021) ist ein Hauptausschuss zu bilden, dem neben dem Bürgermeister zwei Mitglieder der Gemeindevertretung angehören.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 5, Hauptsatzung Gemeinde Cölpin § 5 Abs. 1 und 2

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Finanz. Auswirkung

keine

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