Die Gemeindevertretung wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:
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Sachverhalt:
Entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Holldorf (Beschluss der GV vom 15.03.2021) ist ein Hauptausschuss zu bilden, dem neben dem Bürgermeister zwei Mitglieder der Gemeindevertretung angehören.
rechtliche Grundlagen:
Kommunalverfassung M-V § 5, Hauptsatzung Gemeinde HGolldorf § 5 Abs. 1 und 2
Finanz. Auswirkung:
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