Beschlussvorlage - 00SV/22/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung tritt der benannten Maßgabe zur Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei und beschließt die beigefügte Abwägungsdokumentation (siehe Anlage). Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit die Einwände und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ergänzenden Verfahrensunterlagen zur erneuten Prüfung dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorzulegen und durch die Genehmigungsbehörde die Erfüllung der Maßgaben und Auflagen der Genehmigung vom 7. September 2021 (AZ: 2993/2021-502) bestätigen zu lassen. 

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Sachverhalt

 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die von der Stadtvertretung am 26.05.2021 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 "Birkenallee Cammin" der Stadt Burg Stargard mit Schreiben vom 7. September 2021 mit einer Maßgabe, 2 Auflagen und Hinweisen genehmigt. Die Maßgabe ist, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen ist. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 04.10.2021 bis 08.11.2021 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind durch die Stadtvertretung zu prüfen und durch den Beitrittsbeschluss ist die Abwägung zu beschließen. Nach dem Beitrittsbeschluss ist das Ergebnis der Abwägung den Betroffenen mitzuteilen. 

Nach dem Beitrittsbeschluss durch die Stadtvertretung ist die Verfahrensakte zu ergänzen und die ergänzenden Verfahrensunterlagen sind der Genehmigungsbehörde zur erneuten Prüfung vorzulegen. 

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rechtliche Grundlagen

 BauGB, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

keine 

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Anlagen

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