Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sannbruch“ als Textsatzung.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 10 i.V. mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für den Bebauungsplan Nr. 2 „Sannbruch“ die 8. Änderung als Textsatzung aufgestellt werden.

 

Planziel der 8. Änderung ist die Schaffung der rechtlichen Zulässigkeit für eine andere Gestaltung der Außenwände der baulichen Anlagen mit einer Holzfassade.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekanntzumachen.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard weist für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 Wohnbauflächen aus. Zur einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bedarf es deshalb keiner Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

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rechtliche Grundlagen

 Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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