Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Entwurf der Textsatzung zur 8. Änderung des B-Plan Nr. 2 „Sannbruch“ der Stadt Burg Stargard zu und beschließt die öffentliche Auslegung, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

 

 

 

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Sachverhalt

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt, da die Grundzüge der Planung des rechtskräftigen B-Planes vom 05.12.1992 nicht berührt werden.

Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 BauGB bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nr. 2 von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

Der Entwurf der 8. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Sannbruch“ in der Entwurfsfassung bestehend aus der Begründung und der Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt. 

 

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

 §§ 2 (2), 3 (2), 4 (2) BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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